Demo fünf Minuten zu lang:
Verfahren eingestellt

Staatsanwalt ermittelt nicht mehr gegen Ostermarschierer

Aschaffenburg. Das Ermittlungsverfahren gegen den Versammlungsleiter des Aschaffenburger Ostermarsches, Johannes Büttner, ist von der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg laut § 170, Abs. 2, der Strafprozessordnung eingestellt worden. Danach hat das Ermittlungsergebnis offenbar nicht genügend Anhaltspunkte zur Erhebung der öffentlichen Anklage geliefert.

Zu den Ermittlungen war es gekommen, weil die Polizei Büttner einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen hatte. Danach hatte beim Ostermarsch am Karsamstag die erste Zwischenkundgebung von 11.50 bis 12 Uhr gedauert und damit fünf Minuten länger als im Auflagenbescheid des städtischen Umwelt- und Ordnungsamtes vom 12. März 2002 genehmigt. Dort hieß es, dass der Zug der Ostermarschierer nur »für ca. 5 Minuten« hätte verharren dürfen.

Während die Veranstalter von einer »Lächerlichkeit« sprachen und der Polizei Einschüchterungsversuche vorwarfen, verneinten die Verantwortlichen bei der Polizeiinspektion Aschaffenburg jeden politischen Hintergrund der Strafanzeige. Wer bei Versammlungen gegen die Auflagen der Genehmigungsbehörde verstoße, mache sich einer Straftat schuldig. Einen Ermessensspielraum bei der Verfolgung gebe es für die Polizei nicht. Büttner am Samstag zum eingestellten Verfahren: »Natürlich haben wir das wegen der offensichtlichen Lächerlichkeit von fünf Minuten erwartet.« Die zunächst erhobenen Gebühren über 100 Mark für den Bescheid wurden erlassen.

Wie es dagegen zum Plakatierungsverbot kommen konnte, das das Bauverwaltungsamt für die Ankündigung des Ostermarsches für den Bereich der Innenstadt erlassen hatte, war bereits kurz nach Ostern geklärt worden.

Der Sachbearbeiter hatte für den Bescheid irrtümlich eine Textvorlage verwendet, die für kulturelle Veranstaltungen gedacht ist. Solche Veranstaltungen sollen auf den eigens dafür aufgestellten Kultursäulen angekündigt werden, um die Innenstadt »von Plakaten für gewerbliche Veranstaltungen freizuhalten«. Die Werbung politischer Parteien ist davon jedoch ausgenommen.

Reinhard Frankl vom Aschaffenburger Friedenskomitee stellt die Ereignisse in Zusammenhang mit einem Vorgang in München, wo eine Lehrerin aufgefordert wurde, wegen ihres Engagements in der Friedensbewegung ihr Verhältnis zur bayerischen Verfassung zu erläutern: »Wer die Vorgänge in Aschaffenburg vor diesem ungeheuerlichen Einschüchterungsversuch sieht, hat genug Anlass zu vermuten, dass den offiziellen Stellen Anweisungen von ganz oben vorlagen, die Friedensbewegung in diesem Jahr besonders strikt zu behandeln.«