GEW: Die Lehrer sollen klagen

Gewerkschaft: »Unbezahlte Mehrarbeit laut Verwaltungsgerichtshof illegal«

Würzburg. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Unterfranken hat Grundschullehrer und Fachlehrer aufgefordert, gegen die Einrichtung der so genannten Arbeitszeitkonten zu klagen. Wie GEW-Bezirksvorsitzender Albrecht Sylla am Donnerstag sagte, sei die unbezahlte Zusatzstunde, die Grundschullehrkräfte seit dem vergangenen und Fachlehrer seit diesem Schuljahr leisten, nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes »illegal«.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte jüngst entschieden, dass es keine gesetzliche Grundlage für die auf 13 Jahre angelegte Mehrarbeit gebe. Die Klagen zweier Lehrerverbände hatte das oberste bayerische Verwaltungsgericht allerdings mit der Begründung abgewiesen, sie besäßen keine Klagebefugnis. Diese habe letztlich nur jeder einzelne betroffene Lehrer.

Die GEW rechnete jetzt vor, dass allein in Unterfranken bei mehr als 3 100 Grundschullehrern und rund 790 Fachlehrern in jedem Schuljahr etwa 2 000 unbezahlte Überstunden zusammenkommen. Damit würde von den Lehrkräften, die ohnehin schon die meisten Wochenstunden leisten müssten, auch noch Mehrarbeit von 70 bis 80 Vollzeitkräften geleistet. Statt neue Grundschullehrer einzustellen, wälze man die Mehrarbeit auf Beschäftigte ab, die heute schon zwischen 40 und 50 Arbeitsstunden leisteten.

Für Lehrer, die beabsichtigen, den Klageweg zu beschreiten, hält GEW-Bezirkspersonalrat Rudolf Brandenstein, 0 93 33/5 22, Rechtsinformationen bereit.

Jürgen Röhling, Leiter der Abteilung Schul- und Bildungswesen bei der Regierung von Unterfranken, verwies gestern darauf, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nur die fehlende Rechtsgrundlage für die Arbeitszeitkonten moniert habe. »Das bayerische Schulministerium wird jetzt eine Verordnung erlassen, die Rechtssicherheit schafft und rückwirkend zum vergangenen Schuljahr gelten soll.«

Das hindere allerdings keinen Lehrer daran, die Rechtmäßigkeit der Arbeitszeitkonten vor Gerichtüberprüfen zu lassen. Jedem Grund- und Förderschullehrer müsse allerdings auch klar sein, dass er seine Mehrarbeit weiter zu erfüllen habe.

gufri