Abgeschickt von Mathias am 03 Dezember, 2005 um 11:19:35:
Antwort auf: Re: Ablehnung von Sonderurlaub für Hochzeit von Tobias Steiner am 13 Oktober, 2005 um 15:14:16:
Hallo
Zu den vorigen Antworten erübrigt sich jeder Kommentar.
Es stimmt, die Verordnung für diese Sonderurlaube ist derzeit nicht mehr in Kraft.
Andererseits hat Dein Direktor die Möglichkeit Dir Sonderurlaub aus pers. Gründen zu genehmigen.
Anmerkung: Als Lehrer kann man sonst nur in den Ferien Urlaub nehmen. Wie soll man heiraten (voraussetzung pers. Anwesendheit) und seinen Dienstpflichten (pers. Erteilung von Unterricht) nachkommen - geht nicht.
Gleiches gilt für das Erscheinen vor Gericht, dringende Arztbesuche (ohne krank zu sein), usw.
Geh doch zu Deinem Direktor und frage nach. Oder hat er dich an das Schulamt verwiesen? (Indirekte Ablehnung)
Ansonsten köntest Du immer noch versuchen, Deine Stunden entsprechend zu tauschen.
Eine frohe Hochzeitsfeier
wünscht
Mathias